Allgemeine Geschäftsbedingungen

(KURZ „AGB“)

 

Diese AGB der SEMMERING HIRSCHENKOGEL BERGBAHNEN GMBH (KURZ SHB GMBH) regeln die Vertragsbedingungen für RECHTSGESCHÄFTE ZWISCHEN DER GESELLSCHAFT UND DRITTEN (KURZ „VERTRAGSPARTNER“)

 

 

  1. Geltungsbereich, Änderungen und Geschäftsbedingungen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten in der jeweils gültigen Fassung – soweit nichts anderes vereinbart wurde – für Vertragsabschlüsse zwischen der SHB GmbH und ihren Vertragspartnern. Dies unabhängig davon, ob ein solcher Vertragsabschluss online (im Online-Shop) über die Website der SHB GmbH www.semmering.com oder offline vor Ort an einer Ticketstation (Ticketautomaten) der SHB GmbH erfolgt ist.

1.2.  Der Vertragspartner akzeptiert diese zum Zeitpunkt seiner Vertragserklärung geltenden AGB, welche an allen Ticketstationen der SHB GmbH ausgehängt sowie auf der Website der SHB GmbH unter www.semmering.com veröffentlicht sind. Damit abweichende, entgegenstehende, einschränkende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners Vertragsbestandteil werden können, muss die SHB GmbH diesen im Einzelnen zustimmen.

1.3.  Jegliche von diesen AGB abweichende Erklärungen des Vertragspartners bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform.

1.4.  SHB GmbH behält sich vor, diese AGB zu ändern. Die geänderten AGB treten in Kraft, sobald sie entweder auf der Webseite unter www.semmering.com veröffentlicht, oder auf sonstige Weise zugänglich gemacht werden und gelten für alle Rechtsgeschäfte, welche nach Inkrafttreten der AGB abgeschlossen wurden.

1.5. Das Angebot des Vertragspartners erfolgt an der Ticketstation der SHB GmbH durch Bezahlung des jeweiligen Ticketpreises. Die SHB GmbH nimmt ein solches Angebot durch Entgegennahme des Kaufpreises sowie Aushändigung des Tickets entgegen. Mit der Abgabe seiner Vertragserklärung akzeptiert der Vertragspartner die zu diesem Zeitpunkt geltenden Beförderungs- und Nutzungsbedingungen der SHB GmbH, die über diesen Link eingesehen werden können www.semmering.com/pisten-liftanlagen/ und an allen Talstationen sowie im Kassenbereich ausgehängt sind.

 

  1. Vertragsabschluss und Preise

2.1. Die Präsentation der Ticketoptionen der SHB GmbH auf deren Website www.semmering.com, in sonstigen Anzeigen (Prospekten, Rundschreiben, Katalogen, Anzeigen, Preislisten etc.) respektive an deren Standorten stellt kein Angebot im rechtlichen Sinn dar.

2.2. Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot von der SHB GmbH durch diese übernommen oder werden Leistungen durchgeführt, welche nicht ausdrücklich im Auftrag enthalten sind, so ist die Gesellschaft berechtigt, jenes Entgelt geltend zu machen, das ihrer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung aktuell gültigen Preisliste, welche ständig auf der Website www.semmering.com der SHB GmbH einsehbar ist bzw. auf allen Ticketstationen der SHB GmbH ausgehängt ist, entspricht.

 

  1. Entgelt und Gültigkeit der Skipässe/Liftkarten

3.1. Liftkarten dürfen nicht gegen Entgelt oder einen sonstigen Gegenwert übertragen werden. Liftkarten und sonstige Tickets sind nicht übertragbar, sobald die Liftkarte/das Ticket benützt wurde. Der Vertragspartner kann seine Liftkarte an Dritte durch Vertragsübernahme übertragen. Es genügt dazu eines entsprechenden (formlosen) Vertrages zwischen Vertragspartner und Dritten sowie einer (formlosen) Mitteilung entweder seitens des Vertragspartners oder seitens des Dritten an die entsprechenden Mitarbeiter im Ticketverkauf vor Ort an allen Ticketstationen der SHB GmbH, per E-Mail an info@semmering.com bzw telefonisch unter +43 (0) 2664 8038 an die SHB GmbH. Einer Zustimmung der SHB-GmbH zur Vertragsübernahme bedarf es nicht. Zudem sind die Tickets innerhalb der Kontrollzone (dabei umfasst die Kontrollzone den Anstell- und Zustiegsbereich der Seilbahn- und Liftanlagen der SHB GmbH) durch den Vertragspartner dem Personal der SHB GmbH, welches durch Tragen der Dienstkleidung der SHB GmbH sowie durch Vorweisen eines Dienstausweises der SHB GmbH erkennbar ist, vorzuzeigen.

3.2. Die Tages-, Vormittags-, Nachmittags-, ab 11 Uhr-, 3-Stunden-, Nacht und andere Kombikarten sind nur an dem bestimmten ausgewählten Tag gültig. Mehrtageskarten (2-, 3-, 4-, 5-, 6-, 7-Tageskarten) gelten an aufeinander folgenden Tagen und sind nur während der aktuellen Wintersaison gültig. Zusätzlich gibt es die 3-, 5- und 10-Wahltageskarten und 5- und 10-Wahlnachtkarten, die hochpreisiger sind. Diese Wahlkarten gelten während der aktuellen Wintersaison an nicht aufeinander folgenden Tagen/Nächten. Kunden können diese Liftkarten im SHB Online-Shop oder bei der Liftkassa vor Ort kaufen. Liftkarten, welche bis zu 15 Tage gelten, gelten – sofern es sich nicht um ein spezielles Angebot mit abweichender Gültigkeitsdauer handelt – an aufeinander folgenden Tagen; eine Unterbrechung der Gültigkeit für ein oder mehrere Tage ist nicht möglich.

3.3. Die Depot-Gebühr für die KeyCard beträgt € 3,00. Diese wird Ihnen nach Rückgabe an allen mit Personal besetzten Schipassverkaufsstellen der SHB refundiert. Die Rücknahme der KeyCards sowie die entsprechende Rückzahlung der Depot-Gebührt erfolgt an allen mit Personal der SHB GmbH besetzten Ticketstationen der SHB GmbH während der Betriebszeiten. Funktionsunfähige KeyCards, deren Funktionsunfähigkeit nicht durch die SHB GmbH verursacht wurde, werden von der SHB-GmbH nicht mehr zurückgenommen und erfolgt die keine Rückzahlung der Depot-Gebühr.

 

3.5. In Fällen, in welchen die Unmöglichkeit der Leistungserbringung bei der SHB GmbH liegt und nicht dem Vertragspartner zuzurechnen ist, kann der Vertragspartner entweder eine Rückvergütung oder eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des betroffenen Tickets in folgender Weise in Anspruch nehmen:

 

(1) Bei Saisonkarten ist der Preis der Saisonkarte auf die bereits bei Kauf festgelegte gesamte Dauer ihrer Gültigkeit (die Dauer der Saison ist an allen Ticketstationen der SHB GmbH ausgehängt sowie auf der Website www.semmering.com der SHB GmbH veröffentlicht) aliquot zur Gültigkeitsdauer aufzuteilen. Anschließend wird ausgehend davon der Preisteil ermittelt, der den Zeitraum umfasst, in welchem die SHB GmbH ihre Leistung aufgrund der nicht dem Vertragspartner zuzurechnenden Unmöglichkeit nicht erbracht hat. Dieser dann berechnete Preisteil ist seitens der SHB GmbH an den Vertragspartner zurückzuerstatten. Gleiches gilt für Tages- und Halbtageskarten. Sollte die Dauer der Nichterbringung der Leistung seitens der SHB GmbH einzelne Stunden, nicht ganze Tage (die Betriebszeiten der SHB GmbH sind bei Vertragsabschluss an allen Ticketstationen der SHB GmbH ausgehängt sowie auf der Website www.semmering.com der SHB GmbH veröffentlicht) betreffen, so erfolgt diese Berechnung nach Stunden.

(2) Sollte sich der Vertragspartner für die Möglichkeit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer entscheiden, so wird die Gültigkeit des Tickets entsprechend dem zeitlichen Ausmaß, in welchem die SHB GmbH ihre Leistungen aufgrund von nicht dem Vertragspartner zurechenbarer Unmöglichkeit nicht erbracht hat, erstreckt und zwar auf einen anderen durch den Vertragspartner wählbaren Tag innerhalb der Betriebszeiten der SHB GmbH (diese sind an allen Ticketstationen der SHB GmbH ausgehängt sowie auf der Website www.semmering.com veröffentlicht).

(3) Für die Berechnung gilt die zum Vertragsabschlusszeitpunkt an allen Ticketstationen der SHB GmbH ausgehängte sowie auf der Website www.semmering.com der SHB GmbH veröffentlichte Dauer der Saison sowie die dort veröffentlichten Betriebszeiten.

(4) Voraussetzung für eine Rückerstattung ist, dass der Vertragspartner der SHB die Karte und die bezughabende Rechnung vorlegt und die Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch SHB über ein geringfügiges Ausmaß hinausgeht.

 

  1. Liftkarte-Rückvergütung

4.1.Bei, nicht durch die SHB GmbH verursachtem, Unfall oder Krankheit des Vertragspartners erhält der Vertragspartner eine Rückvergütung des Entgelts für die Liftkarte durch die SHB GmbH unter folgenden Bedingungen: Die Liftkarte des Vertragspartners ist innerhalb von 10 Tagen an einer Ticketstation der SHB GmbH zu hinterlegen. Des Weiteren ist ein entsprechendes, die krankheits- bzw unfallbedingte Unmöglichkeit der Nutzung der Bergbahnen der SHB GmbH (bspw. aufgrund einer Verletzung oder krankheitsbedingter Unfähigkeit zur Nutzung der Leistungen der SHB [bspw. Bettlägerigkeit) seitens des Vertragspartners nachweisendes ärztliches Attest in deutscher Sprache an SHB zu übermitteln/übergeben. Die Berechnung der Rückvergütung für die Liftkarte erfolgt nach den Berechnungsmethoden des Punkt 3.5. (1).

4.2. Bei für SHB nicht vorhersehbaren Wetterverhältnissen, die eine (teilweise) Einstellung der Beförderungsanlagen und/oder der Piste(n) erforderlich machen (bspw. Sichtverhältnisse die ein sicheres Abfahren nicht zulassen oder von SHB nicht beherrschbare Schnee- und/oder Lawinenverhältnisse oder technisch bedingt sind (so bspw. Windgeschwindigkeiten, die über der technisch zulässigen Höhe der Beförderungsanlage(n) liegen) resultieren keine Rückvergütungsansprüche für den Vertragspartner, sofern ein geringfügiges Ausmaß nicht überschritten wird (die Sperre einzelner (Teile) von Abfahrten bzw. die kurzzeitige Einstellung einzelner/aller Beförderungsanlagen für einen Zeitraum von bis zu 2 Stunden pro Betriebstag.

4.3 Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht zudem auch nicht, wenn Pisten oder Teile von Pisten aufgrund von Trainings und/oder Rennen für Schiclubs gesperrt sind.

 

  1. Missbrauch von Liftkarten

5.1. Die Beförderung erfolgt nach Durchführung einer Zutrittskontrolle.

5.2. Tickets sind dem Seilbahnpersonal bzw. Kontrollorganen auf Verlangen vorzuweisen und bei Bedarf auszuhändigen. Bei Verweigerung dieser Verpflichtung kann der Datenträger gesperrt und die Beförderung verweigert werden.

5.3. Die missbräuchliche Verwendung der Liftkarte durch den Vertragspartner bspw. durch Missachtung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Beförderungsbedingungen dergestalt, dass die eigene Sicherheit des Vertragspartners sowie anderer Fahrgäste und Angestellter der SHB GmbH gefährdet ist) sowie die unzulässige Weitergabe von Liftkarten an Dritte führt zum Entzug der betroffenen Liftkarte des Vertragspartners. Dieser Entzug erfolgt entschädigungslos, solange die SHB GmbH mit dem Vertragspartner nicht erneut einen solchen Vertrag abschließt. Zudem bedingt die unzulässige Weitergabe der Liftkarte des Vertragspartners an Dritte eine Konventionalstrafe in Höhe des jeweiligen Ticketpreises.

5.4. Nimmt der Vertragspartner die Leistungen der SHB GmbH in Anspruch und kann, trotz vorherigem Erwerb eines entsprechenden gültigen Tickets von der SHB GmbH, dieses während einer Kontrolle durch das Personal der SHB GmbH, welches durch Tragen der Dienstkleidung der SHB GmbH sowie durch Vorweisen des Dienstausweises der SHB GmbH erkennbar ist, im Rahmen der Beförderungsleistung nicht vorweisen (bspw. weil das Ticket vergessen wurde), so ist vom Vertragspartner eine Strafzahlung in Höhe von EUR 10,00, berechnet an dem zusätzlichen Untersuchungsaufwand seitens der SHB GmbH, ob das bezughabende Ticket erworben wurde, zu entrichten.

5.5. Wurde ein altersbedingt ermäßigtes Ticket (bspw. bei Kindern, Jugendlichen) erworben, ist ein entsprechender Altersnachweis durch den Vertragspartner dem Personal der SHB GmbH, welches durch Tragen der Dienstkleidung der SHB GmbH sowie Vorweisen des Dienstausweises der SHB GmbH erkennbar ist, vorzuweisen. Weist der Vertragspartner in dieser Form einen entsprechenden Altersnachweis nicht vor so ist

(1) für den Fall, dass der Vertragspartner die Altersanforderung erfüllt, das Ticket jedoch nicht vorweist (bspw. weil er das Ticket zu Hause vergessen hat), vom Vertragspartner eine Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 10,00 an die SHB GmbH zu entrichten, welche sich aus dem der SHB GmbH zur Altersverifizierung entstehenden zusätzlichem Aufwand berechnet.

(2)  für den Fall, dass der Vertragspartner die Altersanforderungen nicht erfüllt, ist vom Vertragspartner der Aufpreis auf das für das Alter passende Ticket und eine Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 10,00 an die SHB GmbH für den zur Altersverifizierung entstehenden zusätzlichem Aufwand zu zahlen. Zudem wird dem Vertragspartner das Ticket entzogen. Dieser Entzug erfolgt entschädigungslos. Der SHB GmbH steht es frei, einen neuen Vertrag mit dem Kunden zu den geltenden Tarifen abzuschließen. Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme des vergünstigten Tarifes mitzuführen und dem Kontrollpersonal der SHB auf Verlangen vorzuzeigen.

 

  1. Umtausch oder Verlust

6.1. Im Falle des Ticketverlustes durch den Vertragspartner wird auf Anfrage des Vertragspartners an allen Ticketstationen der SHB GmbH das verlorene Ticket gesperrt sowie dasselbige Ticket neuerlich ausgestellt. Dafür ist vom Vertragspartner eine Zahlung (Aufwandsentschädigung) in Höhe von EUR 10,00 zu leisten, die sich nach dem Aufwand der SHB GmbH für die Ticketsperrung und Neuausstellung ergibt.

6.2. Der nachträgliche Umtausch sowie die Verlängerung oder Verschiebung der Geltungsdauer von bereits gebuchten oder gelösten Liftkarten, auch von Saisonkarten, ist ausdrücklich nur bei solchen Liftkarten, die vor Ort an einem der Ticketstationen der SHB GmbH gekauft werden, nicht möglich. Davon ausdrücklich ausgenommen sind Liftkarten, die im Online-Shop gekauft werden. Für diese Verträge gilt die Umtausch/Rücktrittsfrist des FAGG von 14 Tagen ab Vertragsabschluss

 

  1. Leistung und Verzug

7.1. Erfüllungsort für alle von der Gesellschaft und ihren Vertragspartnern zu erfüllenden Verpflichtungen ist A-2680 Semmering / Österreich.

 

  1. Schadenersatz und Haftung

8.1. In Schadenersatzfällen, welche nicht die Hauptleistungspflichten betreffen, haftet die Gesellschaft nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (ausgenommen davon sind Personenschäden).

8.2.  Die Gesellschaft haftet für Schäden, die einem Pistenbenützer oder Vertragspartner durch das Fehlverhalten anderer entstehen nur nach den gesetzlichen Regelungen. Bei besonders rücksichtsloser und gefährlicher Fahrweise, Missachtung der FIS Regeln sowie bei Missachtung von Sperren oder sonstigen Anordnungen steht der SHB GmbH das Recht zu, den betroffenen Vertragspartner von der Beförderung auszuschließen Eine Haftung der SHB ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

8.3. Eine Verantwortung bzw. Haftung von SHB besteht – während der bekannt gegebenen Betriebszeiten – nur für den markierten Pistenbereich bzw. die Beförderungsanlagen. Im freien Skiraum ist der Vertragspartner eigenverantwortlich und auf eigenes Risiko unterwegs. Das Befahren des freien Schiraumes (Waldwege etc.) ist untersagt und es werden keinerlei Sicherungsmaßnahmen, insbesondere keine Absicherungen, Kontrollen, Sperren, etc. ergriffen. Allenfalls dennoch getroffene Maßnahmen sind freiwillig und begründen keinerlei Verpflichtung für die SHB.

 

  1. Pflichten des Vertragspartners

9.1.  Die an allen Talstationen aushängenden Beförderungsbedingungen sind als eigenständige Ergänzung zu diesen AGB einzustufen und an allen Talstationen sowie Ticketstationen der SHB GmbH ausgehängt sowie auf der Website der SHB GmbH unter www.semmering.com abrufbar. Sie gelten für die Beförderung von Personen sowie für das Verhalten im Bahnbereich. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Beförderungsbedingung einzuhalten. Ein Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen hat haftungsrechtliche Folgen.

9.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die FIS-Regeln einzuhalten.

 

  1. Kauf von Gutscheinen und Tickets im Online-Shop

10.1.  Im Online-Shop können Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters, ab der Vollendung des 14. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres – sofern das Entgelt zur Leistung des Kaufpreises nicht aus dem eigenen Vermögen (bspw. Lehrlingseinkommen) der Person oder aus ihr überlassenen Vermögenswerten (bspw. Taschengelt) stammt – mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters gültige Ticketkaufanbote abgeben. Die entsprechende Zustimmung des gesetzlichen Vertreters muss dabei schon zum Zeitpunkt der Abgabe des Ticketkaufanbotes der Person vorliegen. Dabei hat der Vertreter seine Zustimmung während des Bestellvorgangs im Online-Shop nach Angabe seiner Daten (Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer) sowie nach entsprechender Identitätsverifizierung (mittels Eingabe des an die angegebene Telefonnummer übersendeten Prüftans in das im Bestellvorgang ausgewiesene Kästchen) durch Anklicken des im Bestellvorgang ausgewiesenen Kästchens („Ich als gesetzlicher Vertreter von [Name der bestellenden Person] stimme ausdrücklich dem gegenständlichen Ticketkaufanbot zu.“) zu erteilen.

10.2.  Im Rahmen des E-Ticketing erwirbt der Gast ein E-Ticket welches im Skigebiet der SHB GmbH beim erstmaligen Passieren der Drehkreuze bei den Liften berührungslos auf den vom Gast während des Onlinekaufvorgangs angegebenen RFID-Datenträger (dabei handelt es sich um die „KeyCard“ mit der der Gast im Skigebiet die Drehkreuze bei den Liften passieren kann, im Folgenden „KeyCard“ genannt) übertragen wird.

10.3. Die im Online-Shop aufgelisteten Produkte sind freibleibend und stellen für sich kein bindendes Angebot der SHB GmbH an den Vertragspartner dar. Durch Anklicken der Schaltfläche „Produkt kaufen“ macht der Gast ein Angebot zum Abschluss eines E-Ticketing-Vertrags an SHB GmbH. SHB GmbH nimmt das Angebot durch Übermittlung eines Bestätigungs -E-Mail und der Freischaltung des vom Gast bezahlten Skitickets auf der Datenzentrale von SHB GmbH, nach positivem Abschluss des Bezahlvorgangs zu den jeweils gültigen und im Webshop vor Abschluss des Vertrages veröffentlichen AGB an. Damit kommt der E-Ticketing-Vertrag zustande. Die Übergabe erfolgt beim Gast durch den Empfang der Buchungsbestätigung.

10.4.  E-Tickets in Verbindung mit der beim Onlinekauf angegebenen KeyCard berechtigen den Gast im Rahmen des von ihm online gebuchten Umfangs zur Benutzung der Liftanlagen, Pisten und Wintersportattraktionen zu, so nicht ausdrücklich anders angegeben, konkreten, im Zuge des E-Ticket-Kaufs spezifizierten Terminen. Der Gast kann die gewünschten Termine bei Ticketbestellung aus den jeweils verfügbaren Terminen auswählen. Eine Verschiebung der Termine ist nach Vertragsabschluss nicht mehr möglich. Eine Einlösung des E-Tickets ist, so nicht ausdrücklich anders angegeben, nur zu dem ausgewählten Zeitpunkt möglich. Eine verspätete Einlösung ist nicht möglich- das E-Ticket wird diesfalls ungültig.

10.5.  Bei den von SHB GmbH angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um Freizeit-Dienstleistungen iSd § 5 c Abs 4 Z 2 KSchG, die (ausgenommen Wahl- und Saisonkarten (siehe 10.16) zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbracht werden. Der Gast hat daher kein Rücktrittsrecht gemäß § 5f Z 7 KSchG.

10.6.  Die mit dem aufgebuchten E-Ticket versehene KeyCard stellt die Berechtigung zur Inanspruchnahme der im Tarif beinhalteten Leistungen dar. Ein Durchschreiten der Drehkreuze ohne eine funktionstüchtige KeyCard samt aufgebuchtem E-Ticket ist nicht möglich. Jede KeyCard wird beim Passieren der Drehkreuze elektronisch registriert.

10.7. Der Gast hat seine KeyCard sorgfältig zu verwahren, um missbräuchliche Verwendung durch Dritte zu vermeiden.

10.8.  Der Vertragspartner akzeptiert die zum Zeitpunkt der Abgabe seines Angebots (siehe 10.3.) geltenden Beförderungs- und Tarifbestimmungen der SHB GmbH, welche als eigenständige Ergänzung zu diesen AGB einzustufen sind und an allen Talstationen sowie Ticketstationen der SHB GmbH ausgehängt sowie auf der Website der SHB GmbH unter www.semmering.com veröffentlicht sind.

10.9.  Der Vertragspartner akzeptiert diese im Zeitpunkt seiner Angebotsstellung (siehe 10.3.) geltenden AGB, welche an allen Ticketstationen der SHB GmbH ausgehängt sowie auf der Website der SHB GmbH unter www.semmering.com veröffentlicht sind. Damit abweichende, entgegenstehende, einschränkende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners Vertragsbestandteil werden können, muss die SHB GmbH diesen im Einzelnen zustimmen. Erklärungen des Vertragspartners bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform.

10.10.  Sollte die Zahlung des Vertragspartners durch den Vertragspartner selbst rückbelastet werden, entzieht die SHB GmbH dem E-Ticket solange die Gültigkeit, bis die wirksame Zahlung durch den Vertragspartner erfolgt.

10.11. Alle im E-Ticketing-Bestellsystem angeführten Preise sind Euro-Preise inkl. USt.

10.16.  Die Stunden-, Tages- und Mehrtageskarten der SHB GmbH unterliegen der Ausnahme vom Rücktrittsrecht nach § 18 Abs 1 Z 10 FAGG. In diesen Fällen steht dem Vertragspartner das Rücktrittsrecht nach § 11 Abs 1 FAGG nicht zu. Die Ausnahme vom Rücktrittsrecht nach § 18 Abs 1 Z 10 FAGG gilt ausdrücklich nicht für Wahl- und Saisonkarten.

 

10.17. Tickets in Verbindung mit der beim Onlinekauf angegebenen KeyCard berechtigen den Gast im Rahmen des von ihm online gebuchten Umfangs zur Benutzung der Liftanlagen und Pisten zu, so nicht ausdrücklich anders angegeben, konkreten, im Zuge des Ticket-Kaufs spezifizierten Terminen. Der Kunde kann die gewünschten Termine bei Ticketbestellung aus den jeweils verfügbaren Terminen auswählen. Eine Verschiebung der Termine ist nach Vertragsabschluss nicht mehr möglich. Eine Einlösung des Tickets ist, so nicht ausdrücklich anders angegeben, nur zu dem ausgewählten Zeitpunkt möglich. Eine verspätete Einlösung ist nicht möglich- das Ticket wird diesen Falls ungültig. Löst der Vertragspartner sein Ticket nicht am ausgewählten Tag ein und ist dieses Nichteinlösen nicht durch die SHB GmbH zu verantworten (bspw. durch Einstellen des Seilbahnbetriebes aufgrund der Witterungsverhältnisse), so hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Rückvergütung. Bei, nicht durch die SHB GmbH verursachtem, Unfall oder Krankheit des Vertragspartners erhält der Vertragspartner (als reine Kulanzleistung, obwohl dazu ausdrücklich keine rechtliche Verpflichtung seitens der SHB GmbH besteht) eine Rückvergütung des Entgelts für die Liftkarte durch die SHB GmbH unter folgenden Bedingungen: Die Liftkarte des Vertragspartners ist innerhalb von 10 Tagen an einer Ticketstation der SHB GmbH zu hinterlegen sowie muss ein entsprechendes, die krankheits- bzw unfallbedingte Unmöglichkeit der Nutzung der Bergbahnen der SHB GmbH (bspw. aufgrund von Bettlägerigkeit) seitens des Vertragspartners nachweisendes ärztliches Attest in deutscher Sprache der SHB übermittelt werden. Die Berechnung der Rückvergütung für die Liftkarte erfolgt nach den Berechnungsmethoden des Punkt 3.5. (1).

10.18.  Eine Buchungsmöglichkeit besteht nur nach vollständiger und korrekter Eingabe aller im Buchungsfenster vorhandener Pflichtfelder.

10.19  Die vorsätzliche Falschangabe sowie Fälschung von Urkunden und Dokumenten durch den Vertragspartner zur Erschleichung einer Ticketvergünstigung führt zum Entzug des Tickets. Dieser Entzug erfolgt entschädigungslos, solange die SHB GmbH mit dem Vertragspartner nicht erneut einen solchen Vertrag abschließt. Zudem ist SHB berechtigt, vom Vertragspartner eine Konventionalstrafe in Höhe von EUR 70,- zu verlangen. Der Kunde ist verpflichtet SHB GmbH über eine Veränderung seiner Kommunikationsdaten nach der Buchung, insbesondere eine Veränderung seiner Kontaktdaten (Name, E-Mail- und Wohnanschrift) unverzüglich zu informieren.

10.20. Die erfolgreich durchgeführte Onlinebuchung stellt ein Vertragsangebot seitens des Kunden an SHB GmbH dar. Nach Durchsicht der vom Vertragspartner während des Bestellvorgangs angegebenen Daten prüft die SHB GmbH die Verfügbarkeit der durch den Vertragspartner ausgewählten Ticketoption. Die SHB GmbH nimmt das Kaufangebot des Vertragspartners mittels Ausstellung einer entsprechenden Buchungsbestätigung an. Anschließend wird die Buchungsbestätigung dem Vertragspartner an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Auch für den Fall, dass die SHB GmbH ein Kaufangebot ablehnt, wird dem Vertragspartner eine Informationsmail über die Ablehnung der Buchung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zugesendet. Dieser Vorgang, mit der Durchsicht der angegebenen Daten beginnend bis hin zur Übersendung der Buchungsbestätigung/Ablehnung an den Vertragspartner, wird durch die SHB GmbH unverzüglich, spätestens jedoch binnen 24 Stunden, erledigt. Bei einem Ausfall der Netzwerkverbindung gelten ausschließlich die durch SHB GmbH im Kassasystem erfassten Daten. Reklamationen sind ausschließlich an die SHB GmbH zu richten. Für Anwenderprobleme bei der Buchung, Probleme mit der Lieferung oder sonstige Schwierigkeiten kann die SHB GmbH Service-Hotline in Anspruch genommen werden.

10.21. Der Kauf im Online Ticket Shop erfolgt mittels Bezahlung per Kreditkarte (Visa, Master Card), mittels EPS Überweisung (zB BAWAG PSK, Erste Bank u. Sparkassen, Raiffeisenbank, Hypo Bank, Bank Austria, Volksbank,.) oder Sofortüberweisung (Sofort AG), PayPal. Die KeyCard-Depotgebühr beträgt EUR 3,00 und wird bei Buchung einer KeyCard gemeinsam mit dem Rechnungsbetrag eingehoben. Alle gelieferten Waren bzw. Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von SHB GmbH und Ihren Mitgliedsgesellschaften.

10.22. SHB GmbH bedient sich bei der technischen und finanziellen Abwicklung der elektronischen Buchung direkt von der Firma Axess AG und PAYONE GmbH. Die Art und der Umfang der gekauften Tickets ist an die zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses geltenden Tarif- und Beförderungsbestimmungen der SHB GmbH gebunden, welche als eigenständige Ergänzung zu diesen AGB einzustufen sind und an allen Talstationen sowie Ticketstationen der SHB GmbH ausgehängt sowie auf der Website der SHB GmbH unter www.semmering.com abrufbar sind. Sollte der Vertragspartner die Buchung der Saisonkarte über das Internet aus Gründen, welche nicht von der SHB GmbH verschuldet sind, nicht innerhalb des jeweiligen Vorverkauf-Zeitrahmens vorgenommen haben, so kann ein etwaiger Vorverkaufsbonus nicht erteilt werden.

 

  1. Rechtswahl, Vertragssprache und Gerichtsstand

11.1. Für alle zwischen der Gesellschaft und ihrem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge und alle sich aus dem rechtswirksamen Bestehen oder Nichtbestehen dieser Verträge ergebenden Ansprüche wird die Anwendung materiellen österreichischen Rechtes unter Ausschluss der Bestimmungen des österreichischen internationalen Privatrechtes vereinbart. Die Vertragssprache ist Deutsch.

11.2.  Für im Wege des Fernabsatzes geschlossene Verträge ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (zB EVÜ, ROM I-VO) und des UN-Kaufrechts anwendbar. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

11.3.  Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus mit der SHB GmbH geschlossenen Verträgen entstandenen Streitigkeiten – auch zur Frage des Zustandekommens – das am Sitz des Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

 

  1. Sonstige Bestimmungen

13.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des vorliegenden Vertrages aus irgendeinem Grund nichtig oder ungültig sein, ändert dies nichts an der Rechtsgültigkeit all jener verbleibenden Bestimmungen, die über einen materiell eigenständigen Regelungsbereich verfügen. Die Vertragsparteien kommen überein, die jeweils nichtige oder ungültige Vertragsbestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die im Fall von Verbrauchern gesetzlich vorgesehen ist. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.

13.2. Elektronische Vertragserklärungen, andere rechtlich erhebliche elektronische Erklärungen und elektronische Empfangsbestätigungen (bspw. das Bestätigungs-E-Mail mit der Buchungsnummer bei Ticketkäufen im Online-Shop) gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt vom Vertragspartner an die SHB GmbH bekannt gegebene Adresse gesandt werden.

 

  1. Alternative Streitbeilegung

 

Informationspflicht gemäß § 19 Abs 3 AStG (Alternative-Streitbeilegung-Gesetz):

Die Betreiberin ist gemäß § 19 Abs 3 AStG verpflichtet, den Vertragspartner, der ein Konsument ist, wenn dieser mit der Betreiberin in einer Streitigkeit keine Einigung erzielen kann, auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger (zB Mail) auf die zuständige Stelle zur alternativen Streitbeilegung hinzuweisen.

Angaben zur zuständigen Stelle zur alternativen Streitbeilegung:

Schlichtung für Verbrauchergeschäfte

Mariahilfer Straße 103/1/18

1060 Wien

Tel.: +43 1 890 63 11

Fax.: +43 1 890 63 11 99

E-Mail: office@verbraucherschlichtung.at

Web: https://www.verbraucherschlichtung.at

 

  1. Die SHB ist Kooperationspartner von „Freunde der Berge“ und „Bergerlebnispass“ und vertreibt diese Produkte. Wenn vom Vertragspartner ein „Freunde der Berge“ Ticket oder ein „Bergerlebnispass“ erworben wird, so kommen zusätzlich zu diesen AGB auch die AGB von „Freunde der Berge“, abrufbar unter www.freundederberge.at/agb bzw. „Bergerlebnispass“ https://www.bergerlebnispass.at zur Anwendung. Der Erwerb des Bergerlebnisspasses und Freunde der Berge Karte ist bei SHB nur vor Ort möglich. Die jeweiligen AGB sind daher auch an den Verkaufsstellen ausgehängt.

 

 

Semmering-Hirschenkogel Bergbahnen GmbH GF Nazar Nydza

Carolusstraße 3 2680 Semmering / Austria Tel: +43 (0)2664 8038

Fax: +43 (0)2664 8038 34 www.semmering.com info@semmering.com

 

Fassung vom 19.12.2024